Sanierung mit einem Darlehen unterstützen
Das Angebot eines Nachrangdarlehens richtet sich ausschließlich an Mitglieder der Gesellschaft der Freunde des Leibniz Kollegs. Mitglied werden.
Neben einer direkten Spende könnt ihr die Sanierung und den langfristigen Erhalt des Leibniz Kollegs auch mit einem Darlehen zu moderater Verzinsung unterstützen.
Die Sanierung ist finanziell gesichert, wird aber teilweise über einen Bankkredit zu marktüblichen Zinsen finanziert. Mit einem Darlehen von Leibnitianer:innen und Freund:innen können wir den teuren Bankkredit reduzieren oder schneller zurückzahlen und damit erhebliche Zinskosten sparen.
So trägt euer Darlehen dazu bei, die langfristige finanzielle Belastung des Kollegs zu senken und die Kosten für zukünftige Jahrgänge zu reduzieren.
Kleingedrucktes GANZ GROẞ
Bei dem Darlehen handelt es sich rechtlich um ein Nachrangdarlehen. Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Gesellschaft der Freunde des Leibniz Kollegs wird es erst zurückgezahlt, wenn alle anderen Gläubiger, insbesondere die Banken, bedient sind. Der Nachrang ist Voraussetzung für die Finanzierung durch die Banken.
Weitere Informationen
So funktioniert’s
- Ihr stellt der Gesellschaft der Freunde ein Nachrangdarlehen zur Verfügung,
- Die Gesellschaft der Freunde reicht das Darlehen zu gleichen Konditionen an die Stiftung Leibniz Kolleg als Trägerin der Sanierung weiter.
- Die Stiftung finanziert die Bank- und Darlehenszinsen aus den Mieteinnahmen: Die Universität zahlt Miete für Lehrräume, Gemeinschaftsräume und Büros, die Kollegiat:innen für ihre Studierendenzimmer.
- Die Stiftung zahlt die Zinsen an die Gesellschaft der Freunde, die sie anschließend an euch weiterleitet.
Konditionen auf einen Blick
- Mindestbetrag: 5.000 €
- Laufzeit: mindestens 1 Jahr; anschließend Rückzahlung in 10 gleichen Jahresraten von jeweils 10 % der Darlehenssumme.
- Verzinsung: 2 % (2027), 2,5 % (2028–2029), 3 % (ab 2030 bis Vertragsende).
- Vorzeitige Rückzahlung: Nach Ablauf des ersten Jahres könnt ihr das Darlehen kündigen und vorzeitig zurückerhalten.
- Voraussetzung: Aus rechtlichen Gründen ist eine Mitgliedschaft in der Gesellschaft der Freunde des Leibniz Kollegs erforderlich.
- Details: Die vollständigen Konditionen findet ihr in den Musterdokumenten.
Du kannst dir ein Nachrangdarlehen vorstellen? Wir freuen uns auf deine Nachricht an
*Hinweis: Zur Ermöglichung der Nachrangdarlehen ist ein Beschluss und eine Satzungsänderung durch die Gesellschaft der Freunde des Leibniz Kollegs auf der Mitgliederversammlung im November 2026 erforderlich. Alle Nachrangdarlehen stehen daher unter dem Zustimmungsvorbehalt der Mitgliederversammlung und können erst nach erfolgter Zustimmung unterzeichnet werden.
Häufig gestellte Fragen
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