Sanierung mit einem Darlehen unterstützen
Das Angebot eines Nachrangdarlehens richtet sich ausschließlich an Mitglieder der Gesellschaft der Freunde des Leibniz Kollegs. Mitglied werden. Ausserdem steht das Angebot unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Mitgliederversammlung am 14. November 2026.
Neben einer Patenschaft und Spende könnt ihr die Sanierung und den langfristigen Erhalt des Leibniz Kollegs auch mit einem Darlehen zu moderater Verzinsung unterstützen.
Die Sanierung ist finanziell gesichert, wird aber teilweise über einen Bankkredit zu marktüblichen Zinsen finanziert. Mit einem Darlehen von Leibnitianer:innen und Freund:innen können wir den teuren Bankkredit reduzieren oder schneller zurückzahlen und damit erhebliche Zinskosten sparen.
So trägt euer Darlehen dazu bei, die langfristige finanzielle Belastung des Kollegs zu senken und die Kosten für zukünftige Jahrgänge zu reduzieren.
Kleingedrucktes GANZ GROẞ
Bei dem Darlehen handelt es sich rechtlich um ein Nachrangdarlehen. Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Gesellschaft der Freunde des Leibniz Kollegs wird es erst zurückgezahlt, wenn alle anderen Gläubiger, insbesondere die Banken, bedient sind. Der Nachrang ist Voraussetzung für die Finanzierung durch die Banken.
So funktioniert’s
- Ihr stellt der Gesellschaft der Freunde ein Nachrangdarlehen zur Verfügung.
- Die Gesellschaft der Freunde reicht das Darlehen zu gleichen Konditionen an die Stiftung Leibniz Kolleg Tübingen als Trägerin der Sanierung weiter.
- Die Stiftung nutzt die Darlehen für die Sanierung des Kollegs und kann durch die Zinsdifferenz zwischen Bankkredit und unseren Nachrangdarlehen die gesamthafte Zinslast für die Sanierung reduzieren. Die Stiftung finanziert die Bank- und Darlehenszinsen aus den Mieteinnahmen: Die Universität zahlt Miete für Lehrräume, Gemeinschaftsräume und Büros, die Kollegiat:innen für ihre Studierendenzimmer.
- Die Stiftung zahlt die Zinsen an die Gesellschaft der Freunde, die sie anschließend an euch weiterleitet.
Konditionen auf einen Blick
- Mindestbetrag: 5.000 €
- Laufzeit: Nach Ablauf eines Jahres Rückzahlung in 10 gleichen Jahresraten von jeweils 10 % der Darlehenssumme.
- Gestaffelte Verzinsung: 2 % (2027), 2,5 % (2028–2029), 3 % (ab 2030 bis Vertragsende).
- Vorzeitige Rückzahlung: Nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von drei Jahren könnt ihr das Darlehen kündigen und vorzeitig zurückerhalten. Zusätzlich besteht auch vor der Mindestlaufzeit das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund.
- Voraussetzung: Aus rechtlichen Gründen ist eine Mitgliedschaft in der Gesellschaft der Freunde des Leibniz Kollegs erforderlich.
- Details: Die vollständigen Konditionen findet ihr in den Musterdokumenten und Risikoinformationen für Nachrangdarlehen.
Den Mustervertrag sowie die zusammengefassten Risikoinformationen zu den Nachrangdarlehen haben wir hier zum Download bereitgestellt:
Du kannst dir ein Nachrangdarlehen vorstellen? Wir freuen uns auf deine Nachricht an
Hinweis: Zur Ermöglichung der Nachrangdarlehen ist ein Beschluss und eine Satzungsänderung durch die Gesellschaft der Freunde des Leibniz Kollegs auf der Mitgliederversammlung im November 2026 erforderlich. Alle Nachrangdarlehen stehen daher unter dem Zustimmungsvorbehalt der Mitgliederversammlung und können erst nach erfolgter Zustimmung unterzeichnet werden.
Häufig gestellte Fragen
Rechtlich ist ein Nachrangdarlehen ein Darlehen, das im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft der Freunde des Leibniz Kollegs als Förderverein erst zurückgezahlt wird, nachdem alle anderen Gläubiger (inbs.: Banken) bedient wurden. Dies ist die einzige mögliche Darlehensform für unsere Unterstützung, da Banken bei Finanzierungen keine ihnen gleichrangigen Gläubiger akzeptieren, weshalb alle übrigen Gläubiger mit einem „Nachrang“ abgestuft sind.
Mit einem Nachrangdarlehen unterstützt ihr die Sanierung des Leibniz Kollegs durch ein Darlehen, das im Vergleich zum Bankdarlehen für die Sanierung geringer verzinst ist. So entlastet ihr direkt die Kreditlast des Kollegs, ermöglicht z. B. Sondertilgungen und reduziert die Gesamtzinskosten, die für die Sanierung aufgewendet werden müssen.
Die Nachrangdarlehen sind aus rechtlichen Gründen ausschließlich für Mitglieder der Gesellschaft der Freunde e.V. verfügbar und kein öffentliches Angebot. Die Gesellschaft der Freunde gibt die Darlehen zu gleichen Zinskonditionen an die Stiftung Leibniz Kolleg Tübingen als Bauträgerin weiter. Die Stiftung zahlt die Nachrangdarlehen inklusive Zinsen gegenüber der Gesellschaft durch die Vermietung der Kollegsräumlichkeiten an die Universität sowie die Studierenden des jeweils aktuellen Jahrgangs. Die Gesellschaft leitet diese analog an die Darlehensgeber:innen weiter.
Leider werden Nachrangdarlehen auch von immer wieder von wenig seriösen Einrichtung angeboten. Daher stimmt die Aussage, dass mit Nachrangdarlehen sehr vorsichtig umzugehen ist. Ganz entscheidend ist also, dass bekannt ist, wer hinter dem Projekt steht und wie die Nachrangdarlehen gesichert sind.
In diesem konkreten Fall ist die Gesellschaft der Freunde des Leibniz Kollegs e.V. Vertragspartner. Nur Mitglieder, also überwiegend wir Altleibnitianer:innen, dürfen Darlehen geben. Der Verein betätigt sich nicht gewerblich und hat keinen eigenen Geschäftsbetrieb. Relevanter in Bezug auf eine Risikobetrachtung ist die Stiftung Leibniz Kolleg.
Die Stiftung, die die Nachrangdarlehen vom Verein gebündelt erhält, ist die Bauträgerin für die Renovierung am Kolleg. Sie hat somit hohe Ausgaben für die Investition. Die Finanzierung basiert auf Eigenkapital und Fremdkapital von der Bank. Die Einnahmen aus der Vermietung der Zimmer und der Räume sind die Grundlagen, um die Fremdkapitalzinsen zu refinanzieren.
Hier liegt das (überschaubare) Risiko darin, dass die geplanten Mieteinnahmen nicht so fließen wie erwartet (z.B. geringere Nachfrage nach Plätzen im Kolleg). Die finanzierende Bank wird in jedem Fall darauf bestehen, ihre Zins- und Tilgungsraten zu bekommen.