Spendenbescheinigung
Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen über 300 Euro senden wir Ihnen, sofern wir Kontaktdaten von Ihnen haben, eine Spendenbescheinigung bzw. Zuwendungsbestätigung selbstständig zeitnah zu. Sollte die Spende oder der Mitgliedsbeitrag mittels eines Lastschrifteinzugs erfolgen, erhalten Sie die Spendenbescheinigung bzw. Zuwendungsbestätigung nach Ablauf der Frist für eine Rücklastschrift, die acht Wochen beträgt.
Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 Euro je Zahlung ist keine formale Zuwendungsbestätigung erforderlich. Neben Ihrem Bareinzahlungsbeleg oder Ihrer Buchungsbestätigung des Kreditinstituts ist beim Finanzamt ist ein vom Empfänger hergestellter Beleg einzureichen. Nachfolgend finden Sie den Beleg, zu unterscheiden ist dabei von Ihnen, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt. Sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge für den Verein können Sie derzeit in Ihrer Steuererklärung absetzen.